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Band 69 Nummer 15

Oct 06, 2023

Die Beurlaubungsrichtlinie für Doktoranden und die familienfreundlichen Richtlinien für Doktoranden wurden in Zusammenarbeit mit dem Graduiertenrat der Fakultäten und dem Rat der Graduiertendekane geändert, um sicherzustellen, dass Doktoranden mit externer Finanzierung Zugang zu einem Semester haben Krankenversicherungsschutz während krankheitsbedingter oder familiärer Beurlaubung, gültig ab Juli 2022. Die aktualisierten Richtlinien wurden nun angenommen und im Pennbook veröffentlicht.

–Beth A. Winkelstein, Interims-Provostin – Karen Detlefsen, Vize-Provostin für Bildung

Doktoranden wird eine Beurlaubung aus Gründen des Militärdienstes, aus medizinischen Gründen oder aus familiären Gründen gewährt; Für jede dieser Maßnahmen ist möglicherweise eine Dokumentation erforderlich. Wehr-, Kranken- und Familienurlaub „stoppt die Zeit“, bis der Urlaub pünktlich abgeschlossen ist. Persönlicher Urlaub aus anderen Gründen kann mit Zustimmung des Vorsitzenden der Graduiertengruppe in Absprache mit dem Graduiertendekan der Schule des Studierenden gewährt werden, stellt jedoch, sofern keine außergewöhnlichen Umstände vorliegen, keinen „Stopp“ der Zeit bis zum Abschluss dar.

Die Mitteilung über die Genehmigung oder Ablehnung einer Beurlaubung erfolgt schriftlich durch den Vorsitzenden der Graduiertengruppe des Studierenden. Die Bedingungen des Urlaubs werden zum Zeitpunkt der Urlaubsgewährung festgelegt, einschließlich des Umfangs, in dem der Student während des Urlaubszeitraums Zugang zu Ressourcen, Einrichtungen oder dem Campus hat – entweder physisch oder aus der Ferne. Der Vorsitzende der Graduiertengruppe kann in Absprache mit dem Graduiertendekan der Schule des Studierenden Anforderungen an die Rückkehr stellen; Diese Anforderungen werden dem Studierenden bei der Genehmigung des Urlaubs schriftlich mitgeteilt.

Eine Beurlaubung vom Promotionsstudium wird in der Regel für ein oder zwei Semester gewährt. Ein längerer Urlaubsantrag wird nur in Ausnahmefällen (z. B. Wehrpflicht) genehmigt. Studierende können eine Verlängerung des Urlaubs beantragen, die vom Vorsitzenden der Graduiertengruppe in Absprache mit dem Graduiertendekan genehmigt werden muss. Verlängerungsanträge sollten vom Studierenden mindestens 30 Tage vor Ablauf der ursprünglichen Beurlaubung gestellt werden.

Eine kontinuierliche Registrierung als Doktorand ist erforderlich, es sei denn, es wird eine formelle Beurlaubung gewährt. Es wird davon ausgegangen, dass ein Student seine Kandidatur für den Studiengang zurückgezogen hat, wenn er: (1) nicht wie geplant aus dem Urlaub zurückkehrt, (2) keine Verlängerung eines früheren Urlaubs beantragt oder (3) keinen genehmigten Urlaub hat Abwesenheit und meldet sich nicht jedes Semester an. In diesen Fällen sind die Genehmigung zur Rückkehr durch den Graduiertendekan und eine Rezertifizierung gemäß den Akademischen Regeln für PhD-Programme erforderlich.

Während der Beurlaubung wird die Finanzierung eines Studierenden durch die Universität aufgeschoben, bis der Student aus der Beurlaubung zurückkehrt. Studierende, die eine Finanzierung aus externen Quellen, beispielsweise staatliche Zuschüsse, erhalten, unterliegen den von der Finanzierungsquelle festgelegten Bedingungen. Studierende, deren Universitätsfinanzierung die Deckung durch den Penn Student Insurance Plan umfasst, erhalten während eines Krankheits- oder Familienurlaubs für ein ganzes Semester weiterhin Versicherungsschutz für ihre individuelle Krankenversicherung; Studierende können einen Antrag auf Verlängerung des Semesters stellen. Studierende mit Drittmitteln, die einen Krankenversicherungsschutz beinhalten, der im Urlaub nicht fortbesteht, erhalten von ihrer Schule auch während der krankheitsbedingten oder familiären Beurlaubung für ein ganzes Semester Versicherungsschutz für ihre individuelle Krankenversicherung; diese Studierenden können auch einen Antrag auf Verlängerung des Semesters stellen. Während der Beurlaubung dürfen keine Sprach- oder sonstigen Abschlussprüfungen abgelegt werden. Studierende können während einer Beurlaubung keine Lehrveranstaltungen an einer anderen Hochschule anrechnen lassen. Urlaub darf nicht mit dem Ziel gewährt werden, Studiengebühren zu umgehen.

Für Studierende, die aus der Beurlaubung zurückkehren, besteht keine Garantie, dass sie zur gleichen Forschungsgruppe, zum gleichen Projekt oder zum gleichen Labor zurückkehren. Bei Bedarf wird sich die Graduiertengruppe bemühen, eine geeignete neue Forschungsgruppe, ein neues Projekt oder ein Labor für den Studierenden zu finden.

Um einen erfolgreichen Abschluss der Promotion zu gewährleisten, sollten die Beurlaubungen während des Doktoratsstudiums in der Regel zwei Jahre nicht überschreiten. Wenn jedoch im Einzelfall festgestellt wird, dass eine Verlängerung der Urlaubszeit(en) über zwei Jahre hinaus angemessen ist, müssen die Studierenden möglicherweise Studienleistungen oder andere Anforderungen wiederholen, wie vom Vorsitzenden der Graduiertengruppe festgelegt. Für Studierende mit Wiederholungspflichten bleiben die ursprünglichen Fördergrenzen bestehen. Darüber hinaus prüft der Vorsitzende der Graduiertengruppe in Absprache mit dem Dekan des Graduiertenkollegs jedes Jahr jeden Fall, in dem eine weitere Verlängerung gewährt oder wiederholt Urlaub genommen wurde, um festzustellen, ob die Dauer und/oder die Anzahl der Urlaube dies geschafft haben Es ist für einen Studierenden unmöglich, kontinuierlich ausreichende akademische Fortschritte zu erzielen, um das Studium abzuschließen. In einem solchen Fall wird der Studierende darauf hingewiesen, dass keine weiteren Verlängerungen mehr gewährt werden und er vom Studium zurückgezogen wird.

Wichtiger Hinweis: Studierende, die Urlaub aus familiären Gründen nehmen und damit rechnen, einen unterhaltsberechtigten Angehörigen (z. B. ein Neugeborenes) in ihren Penn-Studentenversicherungsplan aufzunehmen, müssen zu Beginn des Herbstsemesters im aktiven Studentenstatus bleiben. Weitere Informationen finden Sie unter https://catalog.upenn.edu/pennbook/family-Friendly-policies-phd-students/.

Die Verfahren für die Beantragung und Rückkehr aus dem Urlaub werden hier beschrieben.

Zum Nachlesen im Pennbook: https://catalog.upenn.edu/pennbook/phdstudentleaveofabsence/.

Ein Student in einem PhD-Programm an der Penn hat Anspruch auf eine achtwöchige Freistellung für die Geburt oder Adoption eines Kindes. Der Student muss das Online-Antragsformular für die Unterbringung neuer Eltern/Familienurlaub mindestens 60 Tage vor dem voraussichtlichen Beginn des Urlaubs ausfüllen, damit angemessene Vorkehrungen für die Abdeckung etwaiger Lehr-/Forschungsaufgaben getroffen werden können.

Der Vorsitzende der Graduiertengruppe und der Dissertationsberater werden per E-Mail über die Einzelheiten der Unterkunftsanfrage des Studenten informiert. Die Absolventengruppe ist dafür verantwortlich, die notwendigen Vorkehrungen innerhalb ihrer Abteilung und Schule zu treffen.

A. Normalerweise beginnt die „Freistellung“ innerhalb von zwei Wochen nach der Geburt oder Adoption.

B. Während des „Time Off“-Zeitraums bleibt der Student Vollzeit immatrikuliert. Um eine schnelle Rückkehr zu ermöglichen, können die Studierenden so umfassend am Programm teilnehmen, wie sie es für angemessen halten. Durch die Beibehaltung des Vollzeitstatus bleiben der Status des Studentenvisums und die Rückzahlungspläne für Darlehen (sofern vorhanden) unverändert.

C. Der Student hat Anspruch auf akademische Unterbringung, einschließlich einer Befreiung von akademischen Anforderungen, wie z. B. der Verschiebung von Prüfungen und Kursanforderungen.

D. Ein Student, der Stipendium erhält, hat Anspruch auf die Fortsetzung der Unterstützung während des „Time Off“-Zeitraums wie folgt:

1. Studierende, die Stipendien aus Mitteln der Universität/Schule erhalten, haben während des Studienjahres Anspruch auf eine Förderung für acht Wochen.

2. Studierende, die durch staatliche Zuschüsse oder andere externe Finanzierungsquellen gefördert werden, haben Anspruch auf Leistungen, die von der Förderstelle festgelegt werden.

Richtlinie zum Urlaub aus familiären Gründen

Ein Student im PhD-Programm an der Penn kann für die Geburt oder Adoption eines Kindes, die Kinderbetreuung oder die Pflege eines unmittelbaren Familienmitglieds (Ehepartner, Lebenspartner, Kind oder Elternteil) mit einer ernsten gesundheitlichen Erkrankung einen unbezahlten Urlaub aus familiären Gründen in Anspruch nehmen Zustand.

Der Vorsitzende der Graduiertengruppe und der Dissertationsberater werden per E-Mail über die Einzelheiten des Urlaubsantrags des Studierenden informiert. Die Absolventengruppe ist dafür verantwortlich, die notwendigen Vorkehrungen innerhalb ihrer Abteilung und Schule zu treffen.

A. Studierende können sich für ein Semester oder zwei Semester beurlauben lassen.

B. Der Student muss das Online-Antragsformular für die Unterbringung neuer Eltern/Familienurlaub mindestens 60 Tage vor einem voraussichtlichen Urlaub ausfüllen, damit angemessene Vorkehrungen für die Abdeckung etwaiger Lehr-/Forschungsaufgaben getroffen werden können. In unvorhergesehenen und/oder Notfallsituationen sollten Studierende das Formular so schnell wie möglich ausfüllen.

C. Der Urlaub aus familiären Gründen „stoppt“ die akademischen Anforderungen des Studenten, einschließlich der Serviceanforderungen, für die Dauer des Urlaubs.

D. Studierende, deren Universitätsfinanzierung die Deckung durch den Penn Student Insurance Plan umfasst, erhalten während des Familienurlaubs für ein ganzes Semester weiterhin Deckung für ihre individuelle Krankenversicherung; Studierende können einen Antrag auf Verlängerung des Semesters stellen. Studierende mit Drittmitteln, die einen Krankenversicherungsschutz beinhalten, der im Urlaub nicht fortgeführt wird, erhalten von der Universität auch während der Elternzeit für ein volles Semester Versicherungsschutz für ihre individuelle Krankenversicherung; diese Studierenden können auch einen Antrag auf Verlängerung des Semesters stellen. Nach Zahlung einer Gebühr behalten Studierende im genehmigten Urlaub aus familiären Gründen ihre PennCard, ihre E-Mail-Konten, Bibliotheksprivilegien und den Zugang zum Gebäude.

E. Finanzierungszusagen der Einrichtung werden aufgeschoben, bis der Student aus dem Urlaub aus familiären Gründen zurückkehrt. Studierende, die eine Finanzierung aus externen Quellen, beispielsweise staatliche Zuschüsse, erhalten, unterliegen den von der Finanzierungsquelle festgelegten Bedingungen.

F. Die dienstlichen Anforderungen (z. B. Lehre, Forschung) müssen vom Studierenden nach der Rückkehr aus dem Familienurlaub erfüllt werden.

G. Es können Anträge auf Verlängerung des Familienurlaubs über ein Jahr hinaus oder auf wiederholten Familienurlaub gestellt werden. Die Genehmigung einer Verlängerung, der Aufschub der Finanzierung und die weitere akademische Unterbringung liegen im Ermessen des Graduiertendekans.

*Wichtig: Wenn Sie planen, während des Familienurlaubs eine unterhaltsberechtigte Person (z. B. ein Neugeborenes) in Ihren Penn-Studentenversicherungsplan aufzunehmen, müssen Sie zu Beginn des Herbstsemesters im aktiven Studentenstatus bleiben. Die Schüler sollten mit ihrer Schule/Abteilung vereinbaren, dass sie ab Beginn des Herbstunterrichts mindestens 31 Tage lang den Status eines Vollzeitschülers behalten. Wenden Sie sich nach der Geburt/Adoption an den SHS-Versicherungskoordinator, um den Angehörigen anzumelden. Die Prämie für die abhängige Deckung ist direkt an den PSIP-Träger zu zahlen.

Zum Nachlesen in Pennbook: https://catalog.upenn.edu/pennbook/family-friends-policies-phd-students/.

Richtlinie zum Urlaub aus familiären Gründen